AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Händler-Kunden (B2B)
aus dem Bereich Verkauf und Handel
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Lynx ® Georg Grahamer, Max Fischer Strasse 11, 86399 Bobingen (nachfolgend: „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Käufer“), wenn diese Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch für sämtlichen Online-Geschäftsverkehr zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im E-Commerce.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt oder diese AGB bei zukünftigen Geschäften nicht im Einzelfall beifügt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.5 Rechte, die dem Verkäufer nach den anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften über diese AGB zustehen, bleiben unberührt.
1.6 Vertragssprache ist deutsch. Die deutsche Version der AGB ist bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten maßgeblich.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Sie stellen nur die Einladung an den Käufer dar, ein entsprechendes Angebot durch Abgabe einer Bestellung dem Verkäufer zu unterbreiten. Alle Angaben zu den Waren in Katalogen und Prospekten, die Präsentation von Waren auf der Webseite und im online-shop des Verkäufers, im E-Commerce und in anderen werblichen Medien, sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben, sind dafür gedacht, sich einen Überblick über die Waren zu verschaffen und werden nicht Gegenstand des Vertrages soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2.2 Bestellungen des Käufers enthalten verbindliche Angebote. Der Verkäufer kann Bestellungen innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Zugang annehmen. Die Annahme von Bestellungen erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung des Verkäufers bzw. die Auslieferung der bestellten Ware bzw. die Rechnungsstellung.
2.3 Bestellt der Käufer über den Online-Shop des Verkäufers im E-Commerce wird der Käufer den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Das Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar.
2.4 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zugang der Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer bzw. bei sofortiger Ausführung des Auftrags die Auslieferung der bestellten Waren an den Käufer oder die Rechnungstellung. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, sind für den Inhalt des Vertrages zunächst die Angaben im Angebot und dann in der Rechnung des Verkäufers entscheidend.
2.5 Hat der Käufer Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. die übersandten Waren, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe und Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.
2.6 Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben macht, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde und der Käufer nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht innerhalb einer Woche die geschuldeten Zahlungen leistet.
2.7 Der Verkäufer kann den Vertrieb einzelner Produkte aus begründetem Anlass jederzeit einstellen, ohne dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
2.8 Der gewerbliche Weiterverkauf/Handel von Waren des Verkäufers durch den Käufer auf Verkaufsplattformen und/oder Online-Marktplätzen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung/Genehmigung des Verkäufers zulässig. Eine Beschränkung des Weiterverkaufs erfolgt ausschließlich aufgrund objektiver und rein qualitativer Kriterien und ist im Übrigen diskriminierungsfrei. Die Einstellung der Weiterbelieferung und die Geltendmachung einer angemessene Vertragsstrafe im Falle des Weiterverkaufs ohne Zustimmung/Genehmigung bleibt vorbehalten.
§ 3 ÄNDERUNGEN, WARENBESCHREIBUNG
3.1 Handelsübliche oder unwesentliche Änderungen der Ware in Qualität und Quantität werden bei serienmäßiger Herstellung wie auch bei Sonderanfertigung vom Käufer zugestanden. Dies gilt vor allem für unerhebliche Farb- oder Materialabweichungen. Roh- und Hilfsstoff-Toleranzen, die vom Verkäufer vorgegeben sind, sowie fertigungstechnisch bedingte, nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers dar, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird.
3.2 Ebenso sind Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer darauf hinzuweisen, falls sein Interesse ausschließlich auf den bestellten Typ beschränkt ist und in keinem Fall von diesem Typ abgewichen werden darf.
3.3 Eine Zusicherung bzw. Garantie ist nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich erklärt.
3.4 Angaben über die vom Verkäufer vertriebenen Waren (z.B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen), insbesondere in Prospekten, Katalogen, Werbeschriften und sonstigen Dokumenten sowie der Webseite und im online-shop des Verkäufers sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Beschaffenheit und Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck vertraglich vereinbart wird und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers dar.
§ 4 PREISE UND PREISANPASSUNG
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise in Euro. Die Preise gelten ab Werk des Verkäufers und nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll, öffentliche Abgaben und Umsatzsteuer.
4.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert ausgewiesen. Bei Exportlieferungen gilt dies auch für die Zollgebühren und andere öffentliche Abgaben.
4.3 Sämtliche in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise sind auf der Basis der Einkaufspreise des Verkäufers zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots kalkuliert. Soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung der bestellten Ware vom Verkäufer nicht vertretbare und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Markt-, Beschaffungs-, Material- und Rohstoffpreisänderungen, eintreten, die dazu führen, dass der Verkäufer die Ware von seinem Lieferanten nur zu schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen beziehen kann, als dies im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Käufer absehbar war, ist der Verkäufer berechtigt, die mit dem Käufer vereinbarten Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen, wenn die Ware oder ein Teil davon erst mindestens 3 Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden soll. Beträgt die Erhöhung des mit dem Käufer vereinbarten Kaufpreises mehr als 15 %, kann der Käufer von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Erhöhen oder vermindern sich die von den Lieferanten des Verkäufers geforderten Einkaufspreise gegenüber den im Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes geforderten Einkaufspreise um mindestens 5 %, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist, werden im gleichen prozentualen Verhältnis nach oben oder unten geänderte Lieferpreise geschuldet. Ziff. 4.3 bleibt davon im Übrigen unberührt.
4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen des Verkäufers bestehen.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Üblich ist Kauf auf Rechnung oder Kauf auf Vorkasse.
5.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen des Verkäufers ohne jeglichen Abzug sofort porto- und spesenfrei auf das auf der Rechnung genannte Verkäuferkonto spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in EUR zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen gewährt der Verkäufer 2%-Skonto. Der Verzug der Zahlung tritt nach dem 45. Tag also am 46 Tag ein gemäß § 286 || Nr. 1 BGB. Am 46. Tag ohne Zahlungseingang versendet der Verkäufer die Mahnung1 und am 60 Tag die Mahnung2. Nach der Mahnung2 wird die Forderung automatisch am 70. Tag an das Inkasso übergeben (Rechtsanwalt oder Inkassobüro).
5.3 Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer je Rechnung berechtigt Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich einer Verzugspauschale von EUR 40,00 sowie angemessener Inkassokosten und Anwaltsgebühren zu erheben und alle ausstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
5.4 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechsel- und Scheckkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Verkäuferrechte aus § 9 dieser AGB bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Wechselforderungen bestehen.
5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5.6 Nimmt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist gekaufte Ware nicht ab (Annahmeverzug), tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft des Verkäufers ein. Zugleich kann der Verkäufer ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges eine Aufwandspauschale für Lagerkosten verlangen. Diese beträgt ohne besonderen Nachweis 0,5 % der Netto-Auftragssumme je angefangener Woche des Annahmeverzuges und ist auf 5 % des betroffenen Netto-Kaufpreises begrenzt. Es bleibt dem Käufer und dem Verkäufer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtabnahme von Ware keine, geringere oder höhere Lagerkosten entstanden sind. Sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 6 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG, ABTRETUNG
6.1 Gegenforderungen des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Kaufpreisforderung beruht.
6.2 Die Abtretung jeglicher Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer aus der Vertragsbeziehung an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer wird seine Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
§ 7 LIEFERUNG, LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT UND TEILLIEFERUNGEN
7.1 Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk des Verkäufers (EXW Incoterms® 2020).
7.11 Kosten der Lieferung werden Pauschal im Online-Shop berechnet. Die Kosten für die Lieferung ab Werk werden gesondert in Rechnung gestellt, da offen ist ob der Käufer Paketversand oder Speditionsversand wünscht.
7.2 Bei vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen und Lieferterminen handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Fristen und Termine. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen. Lieferfristen und -termine sind für den Verkäufer nur bindend, wenn er diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt hat. Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferungen vom Verkäufer termingerecht erfüllt, wenn die Waren am Geschäftssitz des Herstellers bzw. am Geschäftssitz oder Lager des Verkäufers einer Transportperson zum Transport an den Käufer übergeben werden oder der Verkäufer dem Käufer nach dessen Annahmeverzug die Versandbereitschaft der Waren mitgeteilt hat.
7.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Abklärung aller Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieser und aller übrigen Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und -termine steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung des Verkäufers. Entsprechendes gilt für Leistungsfristen und Liefertermine.
7.4 Erhält der Verkäufer auf Grund von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Herstellern, Vorlieferanten oder Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als vier Wochen ein, so wird der Verkäufer den Käufer rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, letztgenanntes soweit der Verkäufer seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und das Leistungshindernis länger als 2 Monate andauert. Der höheren Gewalt stehen gleich Streiks bzw. Aussperrungen auch bei Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Geräteschäden, Cyberangriffe, Epidemien oder Pandemien und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind.
7.5 Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 7.4 diese Frist bzw. dieser Termin um mehr als zwei Monate überschritten und ist dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er gegenüber dem Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
§ 8 GEFAHRÜBERGANG, VERSENDUNG UND VERSICHERUNGEN
8.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit deren Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung an den Käufer bestimmte Person auf den Käufer über. Damit hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder eine für den Käufer fracht- bzw. kostenfreie Übersendung vereinbart ist bzw. der Verkäufer Versandart, Versandweg bzw. Versandperson auswählt. Der Verkäufer wird die Waren auf Wunsch und Kosten des Käufers durch eine Transportversicherung gegen die vom Käufer zu bezeichnenden Risiken versichern.
8.2 Verzögert sich die Übergabe oder Versendung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tag auf den Käufer über, an dem die Waren versandbereit sind und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.
8.3 Wählt der Verkäufer die Versandart, den Versandweg und/oder die Versandperson aus, so haftet er nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der betreffenden Auswahl.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen, im Eigentum des Verkäufers.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an den Verkäufer zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
9.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige, das Eigentum des Verkäufers gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte des Verkäufers zu informieren und an den Maßnahmen des Verkäufers zum Schutze der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Der Käufer trägt alle von ihm zu vertretenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Waren aufgewendet werden müssen.
9.4 Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an den Verkäufer zu leisten. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an den Verkäufer abzuführen. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung des Käufers sowie die Berechtigung des Käufers zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt wird. Mit der Anzeige der Abtretung an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Käufers. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
9.5 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten sofort Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu gewähren, sie herauszugeben und mitzuteilen, wo sich diese befinden. Nach entsprechender rechtzeitiger Androhung kann der Verkäufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zur Befriedigung seiner fälligen Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten.
9.6 Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 20 % übersteigt. Bei der Bewertung ist vom Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen.
9.7 Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach § 9 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Käufer dem Verkäufer ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Erklärungen oder Handlungen erforderlich sind, wird der Käufer diese Erklärungen abgeben und an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
9.8 Soweit der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird vereinbart, dass das Eigentum an der betroffenen Ware vom Käufer auf den Verkäufer übergeht, sobald der Verkäufer die Ware vom Käufer zurückgesandt bekommt.
§ 10 WARENRÜCKSENDUNGEN UND RÜCKNAHMEN
10.1 Warenrücksendungen dürfen durch den Käufer nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Bei der freiwilligen Warenrücknahme, für die keine rechtliche Verpflichtung des Verkäufers besteht, darf die Rücksendung nur innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter schriftlicher Genehmigung des Verkäufers und nur in ungeöffneter und wiederverkaufsfähiger Originalverpackung erfolgen.
10.2 Für freiwillige Warenrücknahmen, zu deren Rücknahme der Verkäufer rechtlich nicht verpflichtet ist, die der Käufer zu verantworten hat bzw. wünscht, schuldet der Käufer eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Netto-Kaufpreises, mindestens EUR 10,00 je Vorgang, deren Geltendmachung der Verkäufer sich vorbehält.
10.3 Bei freiwilligen Warenrücknahmen trägt der Käufer für die Rücksendung das Frachtrisiko und die Frachtkosten.
10.4 Für freiwillig zurückgenommene Waren erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Warengutschrift, die nur mit Verrechnung einer Warenlieferforderung aus einer neuen Warenbestellung des Käufers ausgeglichen werden kann. Barerstattungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer bestimmt etwas anderes.
§ 11 BESCHAFFENHEIT, VERWENDUNG, MÄNGELANZEIGE
11.1 Grundlage der Gewährleistung des Verkäufers, soweit eine solche besteht, sind vorrangig die subjektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware auf Grundlage der vereinbarten Beschaffenheit und der vereinbarten Spezifikationen und Verwendung im Zeitpunkt der Ablieferung. Soweit diese AGB nicht etwas Abweichendes regeln, finden im Übrigen die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Waren die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, sofern diese vom Käufer bestimmungsgemäß bzw. dem üblichen Gebrauch entsprechend verwendet werden. Anlagen, Listen und sonstige Dokumente des Käufers werden nicht Teil einer Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
11.2 Die gelieferten Waren sind nur für die bestimmten und freigegebenen Zwecke vorgesehen. Der Verkäufer übernimmt für Aufwendungen und Schäden aus einer vom bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß Ziff. 11.1 abweichenden Verwendung ohne vorherige ausdrückliche Bestätigung keine Haftung. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen Personen- und/oder Sachschäden freizustellen, sofern diese Aufwendungen und Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der Waren zu nicht freigegebenen, verbotenen bzw. nicht bestimmungsgemäßen Zwecken nach Ziff. 11.1 ohne vorherige ausdrückliche Zusage des Verkäufers entstanden sind.
11.3 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Er hat insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich innerhalb von einem Arbeitstag ab Ablieferung sorgfältig zu untersuchen, ob sie der bestellten Ware und Menge entspricht und ob erkennbare Transportschäden oder durch sonst im allgemeinen Geschäftsablauf übliche Untersuchungen der Waren erkennbare Mängel vorliegen. Der Käufer hat dem Verkäufer festgestellte Mängel bzw. Schäden der Ware, die bei einer solchen Prüfung erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der konkreten Beanstandungen und Mängelsymptome, sowie Artikelnummer und Menge der betroffenen Ware anzuzeigen. Versteckte Mängel und Feldausfälle hat der Käufer mit den entsprechenden Angaben wie nach Satz 2 sowie unter Angabe von Ort und Datum ihres Auftretens unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die Absendung der Anzeige bzw. Rüge an den Verkäufer genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige mit den vorstehenden Angaben, ist die Haftung des Verkäufers für nicht, nicht ordnungsgemäß bzw. nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen, insbesondere Gewährleistungsansprüche gemäß § 12.
11.4 Der Käufer gibt dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit und die erforderliche Zeit, die gerügten Mängel und dazu eventuell bereits erfolgte Maßnahmen – auch durch Dritte – zu prüfen. Er hat dem Verkäufer die beanstandeten Waren unverzüglich vorzulegen bzw. zugänglich zu machen und Reklamations- und Serviceberichte vorzulegen. Der Käufer ist auf Wunsch des Verkäufers verpflichtet, die Beschaffenheit der Waren und die gerügten Beanstandungen durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen bzw. hat dem Verkäufer oder seinem Vorlieferanten Gelegenheit zu geben, an Ort und Stelle die Identität und die Beschaffenheit der beanstandeten Waren zu prüfen. Anderenfalls kann er sich auf die gerügten Mängel gegenüber dem Verkäufer nicht berufen.
§ 12 GEWÄHRLEISTUNG
12.1 Bei im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Mängeln der Ware hat der Käufer nach innerhalb angemessener Frist durch den Verkäufer zu treffender Wahl zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sofern der Verkäufer nach einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht des Käufers.
12.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer hat das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12.3 Zum Zweck der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn sich herausstellt, dass bei Gefahrübergang ein Mangel vorlag. Alle erforderlichen Aufwendungen bestimmen sich im Übrigen nach objektiven Maßstäben nach diesen AGB, soweit sie notwendig und angemessen sind. Ausdrücklich nicht zu den erforderlichen Aufwendungen gehören eigene Aufwendungen des Käufers, sowie Schäden, die nicht notwendig mit der Nachbesserungsmaßnahme verknüpft sind sowie Nutzungsausfallschäden und frustrierte Aufwendungen.
12.4 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen, wenn der Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers die Ware selbst oder durch Dritte zu reparieren versucht oder selbst oder durch Dritte repariert oder ändert und wenn die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
12.5 Ansprüche auf Aufwendungsersatz anstelle Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht erforderlich waren bzw. ein vernünftiger Dritter die Aufwendungen nicht gemacht hätte, was der Käufer darzulegen hat.
12.6 Musste der Käufer als Folge einer Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer gelieferten Ware diese von einem Kunden zurücknehmen, eine Kaufpreisminderung hinnehmen oder seinem Kunden Schadensersatz oder Aufwendungsersatz leisten, bedarf es für die in § 437 BGB und §§ 445a, b BGB bezeichneten Rechte gegen den Verkäufer, wegen des vom Kunden des Käufers geltend gemachten Mangels einer Fristsetzung zur Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer.
12.7 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt ab Gefahrübergang, spätestens mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Für alle sonstigen Ansprüche, auch deliktische, beginnt die Verjährungsfrist mit Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers von jenen den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Die unbeschränkte Haftung des Verkäufers für Schäden aus Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt, für diese gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sofern die Ware entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
12.8 Die Verjährung der Ansprüche innerhalb der Lieferkette entsprechend § 445a BGB tritt zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Käufer die Ansprüche seines Kunden erfüllt. Diese Ablaufhemmung endet spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die betroffenen Waren an den Käufer geliefert hat, wenn dem Käufer ein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird oder wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Lieferantenregress.
12.9 Eine Stellungnahme des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu einer Mängelrüge ist nicht als Anerkenntnis eines Mangels oder Eintritt in Verhandlungen über einen Anspruch oder die einen Anspruch begründenden Umstände anzusehen, soweit nicht ausdrücklich Verhandlungen aufgenommen werden. Dies gilt auch bei der Hinzuziehung Dritter, wenn der Verkäufer etwaige Ansprüche zurückgewiesen hat.
12.10 Erfüllungsort für die Nacherfüllung und Nachbesserung ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung und Nachbesserung auch am Sitz des Käufers berechtigt.
12.11 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Ware zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
§ 13 SCHADENSERSATZ
13.1 Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB nichts anderes bestimmt ist.
13.2 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verkäufer unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung wegen eines arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer auf Schadensersatz im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Solche wesentlichen Vertragspflichten des Verkäufers sind insbesondere seine Hauptleistungspflichten, wie beispielsweise die mangelfreie Lieferung der Waren. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Verkäufers beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Verkäufers im Übrigen ausgeschlossen.
§ 14 PRODUKTHAFTUNG
14.1 Der Käufer wird die Waren nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Waren nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer den Verkäufer im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Käufer für den haftungsauslösenden Fehler verantwortlich ist.
14.2 Wird der Verkäufer aufgrund eines Produktfehlers der Waren zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer den Verkäufer unterstützen und alle ihm zumutbaren, vom Verkäufer angeordneten Maßnahmen treffen. Der Käufer wird dem Verkäufer hierzu alle Unterlagen zur Produktion, Auslieferung und Beanstandung der Waren zur Verfügung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
14.3 Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich schriftlich über ihm bekanntwerdende Risiken bei der Verwendung der Waren und mögliche Produktfehler bzw. Produktausfälle in jedem Einzelfall informieren.
§ 15 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE
15.2 Der Verkäufer bleibt an allen Spezifikationen, Zeichnungen, Abbildungen etc., die im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert oder geleistet werden, ausschließlicher Rechtsinhaber. Mit dem Erwerb der Produkte werden keine Lizenzen oder Nutzungsrechte, Schutzrechte, schutzrechtsgleiche Rechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum und gewerblichen Schutzrechten auf den Käufer übertragen. Ausgenommen sind mit der Lieferung zwingend verbundene Rechte.
15.3 Die Waren können Patent-, Marken-, Urheber-, Musterrechten und anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter unterliegen. Der Verkäufer ist nicht für Forderungen im Zusammenhang mit einer Verletzung eines dieser Rechte verantwortlich oder haftbar.
§ 16 DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten des Verkäufers werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags, dessen Vertragspartei der Verkäufer als betroffene Person ist, oder zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Verkäufers erfolgen, verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, werden diese Daten nach Vertragsbeendigung gelöscht. Verantwortlicher hierfür ist Herr Grahamer, Lynx ®, Max Fischer Strasse 11, 86399 Bobingen, info@lynx-sportswear.com oder siehe Kontaktdaten im Impressum.
§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist dem Verkäufer gegenüber nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
17.2 Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
17.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
17.4 Ferner hat der Verkäufer in internationalen Vertragsbeziehungen das Recht, als Kläger das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Augsburg anzurufen. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall den Rechtsstreit endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch den Verkäufer stellt noch keine Ausübung des Wahlrechts dar.
17.5 Für die Vertragsbeziehung einschließlich seiner Auslegung und Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
17.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An deren Stelle gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt; das gleiche gilt, soweit ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Stand: Juli 2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C)
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Georg Grahamer.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Sofort by klarna
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Klarnas Zahlungsoptionen
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt [14] Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen Rechnungsbedingungen für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier: Deutschland, Österreich.
Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf in festen oder flexiblen monatlichen Raten zu den in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier (nur in den angegebenen Ländern verfügbar): Deutschland, Österreich.
Sofortüberweisung: Verfügbar in Deutschland und Österreich. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
Lastschrift: Verfügbar in Deutschland und Österreich. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen in Deutschland und Österreich behandelt.
Weitere Informationen über Klarna finden Sie hier. Die Klarna App finden Sie hier.
Amazon Pay
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Amazon noch vor Abschluss des Bestellvorganges in unserem Online-Shop weitergeleitet. Um über Amazon den Bestellprozess abwickeln und den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Dort können Sie die bei Amazon gespeicherte Lieferadresse und Zahlungsmethode wählen, die Verwendung Ihrer Daten durch Amazon und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Anschließend werden Sie zu unserem Online-Shop zurückgeleitet, wo Sie den Bestellvorgang abschließen können.
Unmittelbar nach Versendung der Ware fordern wir Amazon zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch Amazon automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Ratenkauf
In Zusammenarbeit mit dem Online-Diensteanbieter Paypal bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung. Für die Zahlungsabwicklung gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von Paypal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von Paypal zum Ratenkauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Gutscheine
Gutscheine sind gültig ab Kaufdatum. Auch bei Partneraktionen gelten die 3 Jahre ab dem Kaufdatum der Gewinndatum. Eine Erweiterung des Zeitraums ist nur auf Kulanz möglich. Rechtliche Ansprüche bestehen kein, da der Zeithorizont von 3 Jahren, genügend Zeit ist um eine Kaufentscheidung treffen zu könne. Retoure werden als Gutschein ausgezahlt und nicht Bar oder überwiesen. Es findet kein Geldtransfer im allgemeinen statt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
* bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
* bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
* bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
* im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
* soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
* bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
* bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
* bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
* soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.
11. Firmenkunden:
Bestellungen/Aufträge von Firmenkunden, die nicht auf das Lynx Sortiment zugreifen, sondern grössere Menge beim Hersteller produziert werden müssen oder aus einem Herstellerlager abgezogen werden, sind grundsätzlich von der Rückgabe trotz Fernabsatz ausgeschlossen.
Ein Umtausch in andere Produkte ist ebenso ausgeschlossen. Der Umtausch in andere Grössen ist möglich, jedoch nur dann, sofern die Lagerware beim Hersteller lagernd ist und der Hersteller die Ware zurücknimmt im Austausch. Der Umtausch ist ausgeschlossen bei Produktionsware. Die Mehrkosten für Handling und Versand trägt Grundsätzlich der Firmenkunde mindestens jedoch Pauschal 100,00 Euro netto.
12. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
10.06.2021